Die Rentenreform 2020 - Im Westen (Bern) nichts Neues und ein etwas anderer Vorschlag

12.07.2019 - 16:32

Im Bundeshaus wurde die letzte Woche über die nächste AHV-Reform diskutiert und auch ein Vorschlag für die Pensionskassensanierung ausgesprochen. Beide Kassen sind in finanzieller Schieflage und es müssen Lösungen gefunden werden, wie die Altersvorsorge, die auf drei Säulen beruht, für die nächsten Generationen gesichert werden kann.

 

Die Stossrichtung der vorgeschlagenen Reformen bleibt aber leider immer die Gleiche, nichts Neues im Westen also [siehe Anhang 1]. Wir von Dein Grundeinkommen hätten einen anderen Vorschlag, wie man diese Situation entschärfen könnte. Aber zuerst einmal die Vorschläge aus dem Bundeshaus.

 

Die AHV

Bei der AHV wurden folgende Punkte diskutiert. Das Rentenalter soll flexibler werden, d.h. man soll schon ab 62 Jahren Rente beziehen können oder aber bis 70 Jahre weiterarbeiten können, natürlich mit entsprechenden Einbussen im Ersten und Rentenaufstockung im zweiten Fall. Das AHV-Alter der Frauen soll auf 65 Jahre erhöht werden, aber mit einer langen Übergangszeit und drittens soll die AHV mehr Geld aus einer MWSt-Erhöhung bekommen, um mittelfristig nicht in die roten Zahlen zu rutschen, d.h. die MWSt soll um 0.7% auf 8.4% erhöht werden, was rund 2 Milliarden pro Jahr in die Kassen spülen würde.

 

Warum die AHV in finanzielle Schieflage geraten ist, lässt sich durch die sich verändernde Demografie der Schweizer Bevölkerung erklären. Die erste Säule (AHV) besteht aus einem Umlageverfahren, d.h. die eingezahlten Beiträge der Bevölkerung im Erwerbsalter werden direkt wieder ausgezahlt (abzüglich geringer Verwaltungskosten) an die Pensionäre. D.h. die erste Säule beruht auf einem Generationenvertrag, der sich nun schon seit gut 70 Jahre bewährt hat. Die AHV beinhaltet auch eine Umverteilung von gut verdienenden Menschen hin zu Menschen mit geringem Einkommen, denn die Beiträge werden prozentual zu den Einkommen einbezahlt, aber die Auszahlungen sind durch eine Maximalrente, die für alle gleich ist, beschränkt. In den nächsten 20 Jahren werden die Babyboomer-Jahrgänge pensioniert, was das Verhältnis der Einzahlenden zu den Bezügern in den letzten Jahrzehnten von anfänglich Faktor 4 hin zu Faktor 2 veränderte und die zunehmende Schieflage weitestgehend erklärt. Dieses Phänomen ist jedoch temporär, da in etwa 20-25 Jahren wieder geburtenschwache Jahrgänge folgen werden. 

Die Kurve der Lebenserwartung hingegen flacht zunehmend ab und stabilisiert sich bei rund 20 - 23 Jahren im Rentenalter [siehe Anhang 2]. Somit lässt sich der finanzielle Engpass mit einer Erhöhung des Rentenalters oder einer Verminderung der  Rente zwar vermindern, aber ob die Renten dann in 20 Jahren wieder nach oben korrigiert werden, ist fraglich. Eine bessere temporäre Lösung wäre darum, während der kritischen Phase mehr externes Geld in den Topf einzuschiessen, um die fehlenden Eingänge zu kompensieren. Oder man erhöht die lohnabhängigen AHV-Beiträge während dieser Zeit, was im Bund aber nicht zur Debatte stand.

 

Die persönliche Vorsorge

Bei der 2. Säule läuft alles auf eine Senkung des renten­bestimmenden Umwandlungs­satzes hinaus, der von heute 6.8% auf 6.0% gesenkt werden soll. Diese Anpassung ist längst überfällig, da wir in den letzten Jahrzehnten immer älter wurden und somit die Pensionskassen Renten auszahlen müssen, die sich mit den angesparten Guthaben nicht mehr finanzieren lassen. Diese Senkung ist aber ein Kompromiss, denn der rentenbestimmende Umwandlungssatz hat einen direkten Zusammenhang mit der Lebenserwartung. Eine einfache Rechnung zeigt, dass ein Umwandlungssatz von 6.8% eine mittlere Rente von rund 15 Jahre garantiert (ohne Zinsen und Verwaltungskosten), heute haben wir aber eine Lebenserwartung von fast 20 Jahren in Rente, was einem Umwandlungssatz von rund 5% entsprechen würde, und nicht 6%, wie vorgeschlagen. Durch den heutigen zu hohen Umwandlungssatz fliessen darum rund 7 Milliarden von Jung zu Alt, Geld das den Jungen im Alter fehlen wird. 

Das Politikum dabei ist, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes die Renten natürlich vermindern würde, und zwar um rund 12% bei der vorgeschlagenen Senkung um 0.8%. Viele Menschen würde das empfindlich treffen und es wird daher oft von Rentenklau geredet, obwohl der Tatbestand wie oben erklärt genau umgekehrt ist.

 

Die 2.Säule hat aber noch ein zweites, viel weitreichenderes Problem! Im Gegensatz zur AHV wird der Beitrag von jeder Person in einem eigenen Konto angespart und kann dann im Alter als eine Rente oder Kapitalauszahlung bezogen werden. Das Fatale daran ist, dass sich dadurch eine riesige Menge Geld bei den Pensionskassen ansammelt, die über Jahrzehnte angelegt und verwaltet werden muss. Eine riesige Marktmacht, die im heutigen Umfeld der Nullzinsen und der massiven Geldmengenausweitung der Zentralbanken die Märkte auch beeinflussen können.

 

Die fatale Logik der Pensionskassen

Auch die Pensionskassen haben sich zur Rentenreform geäussert. Sie meinen, dass man der Überalterung der Bevölkerung nur begegnen kann, indem wir länger arbeiten oder während der Erwerbsphase mehr ansparen, damit wir im Rentenalter noch genügend Einkommen haben, um unseren Lebensstandard aufrecht erhalten zu können.  Bei einem Betrag von rund 1.1 Billionen CHF, der sich heute in den Vorsorgetöpfen der 2. und 3. Säule angesammelt hat, hiesse das, das für die Kompensation der Rentenausfälle rund 400 Milliarden mehr angespart werden müssten, da die Rentenkürzungen bei einer Senkung des Umwandlungssatzes um 1.8 Prozentpunkte auf 5% ungefähr 36% betragen würden. Dieses Geld müsste zusätzlich angelegt werden, was schlussendlich zu einer Kostenspirale im Immobilienmarkt führen und die Mieten erhöhen würde. Warum das so ist, kann im Bericht “Die Rente schmilzt - Doch sparen ist nicht die Lösung” von Werner Vontobel [siehe Anhang 3] detailliert nachgelesen werden. Teurere Mieten bei gleichbleibender Altersrente bedeuten aber, als Rentner:in wieder weniger Geld zur Verfügung zu haben.

 

Diese Logik führt also in einen Teufelskreis, der dem Normalverdienern immer mehr Geld entzieht,  dass dann dem Kapital zugeführt wird. Am Ende einer solchen Entwicklung steht also immer der Bürger, der zur Kasse gebeten wird, zu Gunsten des Kapitals, die fette Gewinne einstreichen. Eine im Grundsatz eigentlich gute Idee, einen auf die Bedürfnisse des Individuums ausgerichteten Teil der Altersrente einzuführen (2. Säule), wird durch die riesige anfallende Geldmenge mit marktverzerrenden Tendenzen leider ins Gegenteil verkehrt.

 

Zwei Fliegen auf einen Schlag

Wir von Dein Grundeinkommen plädieren daher für eine andere Variante, nämlich die 2. Säule zugunsten der 1. Säule zu kürzen. Statt die Rentenkürzungen in der 2. Säule mit noch mehr Spargeldern zu kompensieren, sollte man diese zusätzlichen Beträge in die 1. Säule oder einen neuen Fonds einzahlen, wo sie im Umlageverfahren direkt wieder an die Bevölkerung ausbezahlt würden. 

 

Bei heute jährlich anfallenden Spargeldern von rund 68 Milliarden in der beruflichen Vorsorge (siehe Bundesamt für Statistik 2016) müssten nach den Pensionskassenberechnungen rund 25 Milliarden (36%) jährlich mehr angespart werden. Diese Summe ist ziemlich genau das, was es bräuchte, um ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle in der Schweiz wohnhaften Menschen unter heutigen Umständen einzuführen.

 

Man könnte also zwei Probleme auf einen Schlag lösen. Man könnte die AHV auf solide Füsse stellen und erhöhen und man könnte den Teufelskreis in der persönliche Vorsorge durchbrechen, indem man nicht noch mehr Gelder anspart, die schlussendlich die Sparzinsen in den Keller und die Mietzinsen in die Höhe treiben. 

 

Und sogar noch mehr! Denn die zusätzliche Gelder in der AHV würden alle Renten auf das Niveau des Grundeinkommens von 2500 CHF anheben und das Umlageverfahren auf alle Generationen ausweiten. Somit würde auch die Bevölkerung im Erwerbsalter profitieren, denn die Lebenssituation dieser Menschen ändert sich seit geraumer Zeit immer drastischer, ist immer mehr durchbrochen von Weiterbildungen und Neuorientierungen. Solche Umbruchphasen liessen sich mit einer lebenslangen Grundsicherung viel besser und stressfreier bewältigen. Dieser neue Fonds (“erweiterte AHV”) wäre also nicht nur eine Alterssicherung, sondern eine Investition in die Zukunft der Schweiz. Und das faszinierende daran ist, dass dieser Vorschlag nicht mehr kosten würde, als wir über kurz oder lang sowieso investieren müssten, wenn wir den Sozial- und Generationenvertrag der Schweiz ernst nehmen.

 

Da unsere Lösung momentan politisch aber nicht mehrheitsfähig ist, werden wir dieses Konzept zivilgesellschaftlich einführen, indem wir es zuerst in einem kleinen, noch zu evaluierenden Personenkreis einführen und testen und es bei positiven Resultaten für immer weitere Kreise zur Verfügung stellen. 

 

 

Links:

[1] Reform Altersvorsorge 2020 - die grosse Rentenreform für AHV und Pensionskassen

[2] Die Lebenserwartung der 65 jährigen steigt nur noch langsam

[3] Die Rente schmilzt – doch Sparen ist nicht die Lösung

[4] Die Notenbanken sind am Ende ihres Lateins

AHV
2. Säule
Umlageverfahren